Im öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2025 wurde der Bericht des Rechnungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt. Damit wurde erstmals öffentlich, was den Gemeinderäten bereits in nicht-öffentlichen Sitzungen bekannt war, aber bisher der Verschwiegenheitspflicht unterlag.
Ein zentraler Kritikpunkt: Die Verwaltung hatte es versäumt, die Kanalbenutzungsgebühren für den neuen Kalkulationszeitraum ab 2023 festzulegen. Dieses Versäumnis führte zu einem erheblichen finanziellen Schaden für die Gemeinde. Solche Gebührenanpassungen sind in regelmäßigen Abständen notwendig – umso unverständlicher, dass dies nicht rechtzeitig erfolgte. Im Jahr 2023 entstand dadurch ein Verlust von fast 194.000 Euro, von denen lediglich 40.000 Euro durch eine Versicherung ausgeglichen wurden.
Darüber hinaus stellte der Bericht eine weitere schwerwiegende Unterlassung fest: Für den Erwerb von Lüftungsgeräten an der Schule in Barthelmesaurach waren Fördergelder in Höhe von rund 80.000 Euro beantragt und auch bewilligt worden. Leider wurden diese Mittel jedoch nicht fristgerecht abgerufen. Für die Gemeinde entstanden dadurch Mehrkosten von rund 80.000 Euro, von denen eine Versicherung wiederum 40.000 Euro übernahm.
Diese beiden erheblichen Versäumnisse dürften maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Bürgermeister Wolfram Göll im Anschluss an den Bericht in der erforderlichen Abstimmung durch die Gemeinderäte mehrheitlich nicht entlastet wurde – ein sicher außergewöhnlicher Vorgang. Als Leiter der Verwaltung trägt der Bürgermeister die Verantwortung für das Handeln seiner Behörde. Die aufgezeigten Vorgänge werfen daher berechtigte Fragen zu internen Abläufen, Kommunikation, Controlling und Zuständigkeiten auf.
Zum Schluss sei den Mitgliedern des Rechnungsausschusses ausdrücklich für ihre sorgfältige und engagierte Arbeit gedankt. Ihr umfassender und qualitativ hochwertiger Bericht hat wesentlich zur Aufklärung beigetragen.
SPD Allianz mit den Gemeinderats-Fraktionen der Freien Wähler, Bürgerliste und UWG